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Über Nachhilfe
Kann man Nachhilfe von der Steuer absetzen?
Nachhilfe kostet Geld, und viele Eltern fragen sich, ob sich ein Teil davon über die Steuererklärung zurückholen lässt. Die kurze Antwort lautet: in aller Regel nicht. Es gibt aber Grenzfälle, die man kennen sollte.

- Nachhilfe gilt steuerlich als Unterricht und ist keine Kinderbetreuung.
- Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren sind dagegen zu 80 Prozent absetzbar, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr.
- Reine Hausaufgabenbetreuung kann als Kinderbetreuung zählen, Nachhilfe nicht.
- Bei ärztlich festgestellter Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung können Therapiekosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung zählen.
- Im Einzelfall lohnt die Frage an die Steuerberatung, am besten vor Beginn.
Warum Nachhilfe nicht als Kinderbetreuung zählt
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar, seit dem Jahr 2025 zu 80 Prozent und höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind jünger als 14 Jahre ist, eine Rechnung vorliegt und überwiesen wurde. Das Einkommensteuergesetz nimmt aber Aufwendungen für Unterricht ausdrücklich aus. Dazu zählt die Finanzverwaltung auch Nachhilfe, ebenso wie Musikunterricht oder den Sportverein.
Was als Betreuung gilt
Anders ist es bei der reinen Beaufsichtigung, zum Beispiel der Betreuung bei den Hausaufgaben im Hort, in der Kernzeit oder durch eine Tagesmutter. Hier passt jemand auf das Kind auf, während es seine Aufgaben erledigt. Solche Kosten können als Kinderbetreuung zählen. Entscheidend ist, was tatsächlich geleistet wird. Eine Nachhilfe wird nicht dadurch zur Betreuung, dass man sie anders nennt.
Die Ausnahme: Therapie bei Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung
Liegt eine ärztlich festgestellte Störung vor, etwa eine Legasthenie oder eine Dyskalkulie, und wird sie gezielt therapeutisch behandelt, können die Kosten der Therapie als Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel einen Nachweis, der vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde, zum Beispiel ein amtsärztliches Gutachten. Außerdem wird eine zumutbare Belastung abgezogen, die vom Einkommen und von der Familiengröße abhängt. Gewöhnliche Nachhilfe wegen schlechter Noten fällt nicht darunter.
Was sonst nicht geht
- Fahrtkosten zur Nachhilfe sind nicht absetzbar.
- Lernmaterial für die Nachhilfe ebenfalls nicht.
- Schulgeld für Privatschulen ist ein eigenes Thema: Davon sind 30 Prozent, höchstens 5.000 € im Jahr, als Sonderausgaben absetzbar. Nachhilfe gehört nicht dazu.
Unser Rat
Rechnen Sie Nachhilfe nicht als Steuervorteil ein. Liegt bei Ihrem Kind eine Diagnose vor oder steht eine Therapie an, klären Sie die Frage vor Beginn mit Ihrer Steuerberatung, weil der Nachweis rechtzeitig vorliegen muss.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand von November 2026 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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Probestunde vereinbaren- § 10 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG).
- Bundesministerium der Finanzen: Schreiben zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten vom 14. März 2012, BStBl. I S. 307.
- § 33 EStG und § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
