Probestunde vereinbaren Für Schüler

Startseite › Ratgeber › Über Nachhilfe

Über Nachhilfe

Kann man Nachhilfe von der Steuer absetzen?

Von Marlene Sperling · 1. November 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Nachhilfe kostet Geld, und viele Eltern fragen sich, ob sich ein Teil davon über die Steuererklärung zurückholen lässt. Die kurze Antwort lautet: in aller Regel nicht. Es gibt aber Grenzfälle, die man kennen sollte.

Aufgeschlagenes Heft, Stift und Kaffeetasse auf einem Holztisch
Kurz gesagt

Warum Nachhilfe nicht als Kinderbetreuung zählt

Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar, seit dem Jahr 2025 zu 80 Prozent und höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind jünger als 14 Jahre ist, eine Rechnung vorliegt und überwiesen wurde. Das Einkommensteuergesetz nimmt aber Aufwendungen für Unterricht ausdrücklich aus. Dazu zählt die Finanzverwaltung auch Nachhilfe, ebenso wie Musikunterricht oder den Sportverein.

Was als Betreuung gilt

Anders ist es bei der reinen Beaufsichtigung, zum Beispiel der Betreuung bei den Hausaufgaben im Hort, in der Kernzeit oder durch eine Tagesmutter. Hier passt jemand auf das Kind auf, während es seine Aufgaben erledigt. Solche Kosten können als Kinderbetreuung zählen. Entscheidend ist, was tatsächlich geleistet wird. Eine Nachhilfe wird nicht dadurch zur Betreuung, dass man sie anders nennt.

Die Ausnahme: Therapie bei Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung

Liegt eine ärztlich festgestellte Störung vor, etwa eine Legasthenie oder eine Dyskalkulie, und wird sie gezielt therapeutisch behandelt, können die Kosten der Therapie als Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel einen Nachweis, der vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde, zum Beispiel ein amtsärztliches Gutachten. Außerdem wird eine zumutbare Belastung abgezogen, die vom Einkommen und von der Familiengröße abhängt. Gewöhnliche Nachhilfe wegen schlechter Noten fällt nicht darunter.

Was sonst nicht geht

Unser Rat

Rechnen Sie Nachhilfe nicht als Steuervorteil ein. Liegt bei Ihrem Kind eine Diagnose vor oder steht eine Therapie an, klären Sie die Frage vor Beginn mit Ihrer Steuerberatung, weil der Nachweis rechtzeitig vorliegen muss.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand von November 2026 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Für alles rund ums Lernen sind wir da

Ob Lücken in Mathe, Rechtschreibung oder die nächste Prüfung: Die erste Probestunde ist kostenlos.

Probestunde vereinbaren
Quellen
  1. § 10 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG).
  2. Bundesministerium der Finanzen: Schreiben zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten vom 14. März 2012, BStBl. I S. 307.
  3. § 33 EStG und § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
Anrufen Probestunde