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Versetzung gefährdet: Was Eltern in Baden-Württemberg jetzt wissen sollten

Von Marlene Sperling · 1. November 2026 · 3 Minuten Lesezeit

Die Halbjahresinformation ist da, und es sieht nicht gut aus. Wackelt die Versetzung, ist die Sorge groß. Dabei bleibt bis zum Jahreszeugnis meist noch Zeit, und die Regeln lassen mehr Spielraum, als viele Eltern denken. Hier erklären wir am Beispiel des Gymnasiums, wie die Versetzung in Baden-Württemberg funktioniert und was jetzt hilft.

Mutter und Sohn sitzen erschöpft über den Hausaufgaben
Kurz gesagt

Wie die Versetzung am Gymnasium geregelt ist

Nach der Versetzungsordnung Gymnasien wird versetzt, wer im Jahreszeugnis diese Bedingungen erfüllt:

So funktioniert der Ausgleich

Ausgeglichen werden kann nach der Versetzungsordnung

Für Sport, Musik und Bildende Kunst gilt eine Besonderheit: Würde die Versetzung an diesen Fächern scheitern, zählt von ihnen nur das mit der besten Note.

Ausnahmsweise kann die Klassenkonferenz ein Kind mit Zweidrittelmehrheit trotzdem versetzen, wenn sie die schwachen Leistungen für vorübergehend hält und erwartet, dass es die nächste Klasse schafft. Das ist eine Ausnahme und nicht zwei Schuljahre hintereinander möglich.

Und wenn es nicht reicht?

Wer nicht versetzt wird, wiederholt die Klasse. Die Klassenkonferenz kann im Einvernehmen mit der Schulleitung aber eine Aufnahme auf Probe in die nächste Klasse für etwa vier Wochen erlauben, wenn sie erwartet, dass die Lücken bald geschlossen sind. Dafür wird eine Zielvereinbarung getroffen. Am Ende der Probezeit wird in den betroffenen Fächern schriftlich und mündlich geprüft. Reicht das Ergebnis, gilt das Kind als versetzt.

Wird ein Kind am Ende von Klasse 5 oder 6 nicht versetzt, empfiehlt die Klassenkonferenz in der Regel den Wechsel auf eine andere Schulart, es sei denn, sie traut ihm die Wiederholung am Gymnasium zu.

Realschule und Werkrealschule

Auch Realschule und Werkrealschule haben eigene Versetzungsordnungen. Sie sind ähnlich aufgebaut, unterscheiden sich aber bei den Fächern und in Einzelheiten. Fragen Sie am besten die Klassenlehrkraft, welche Fächer bei Ihrem Kind zählen und wie ein Ausgleich aussehen könnte.

Was jetzt hilft

  1. Mit der Lehrkraft sprechen. Fragen Sie, wo genau es hakt und welche Noten bis zum Sommer noch anstehen.
  2. Nachrechnen. Welche Fächer sind kritisch, und wo wäre ein Ausgleich realistisch? Oft reicht es, eine Note in einem Kernfach um eine Stufe zu heben.
  3. Prioritäten setzen. Nicht alles gleichzeitig, sondern zuerst die Fächer, die über die Versetzung entscheiden.
  4. Lücken an der Wurzel packen. In Mathe und den Fremdsprachen liegt das Problem oft ein Stück weiter zurück.
  5. Druck herausnehmen. Ein Kind mit Angst vor dem Sitzenbleiben lernt schlechter. Ein Plan mit kleinen Etappen hilft mehr als Drohungen.
  6. Auch die Wiederholung sachlich sehen. Manchmal ist ein zusätzliches Jahr die bessere Lösung, um Lücken in Ruhe zu schließen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick. Maßgeblich sind die Versetzungsordnung in der geltenden Fassung und die Entscheidung der Schule.

Gemeinsam einen Plan machen

In der kostenlosen Probestunde schauen wir, wo Ihr Kind steht, und machen einen Plan bis zum Jahreszeugnis. In kleiner Runde, mit höchstens vier Kindern am Tisch.

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Quellen
  1. Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Gymnasien der Normalform und an Gymnasien in Aufbauform mit Internat (Versetzungsordnung Gymnasien) vom 30. Januar 1984 in der geltenden Fassung, §§ 1 und 2, Landesrecht Baden-Württemberg.
  2. Stuttgarter Zeitung: Sitzenbleiben in Baden-Württemberg, stuttgarter-zeitung.de.
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